Gestern war es dann also soweit – die 13. Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO 2008), ausgetragen in der Schweiz und Österreich, begann und wurde in Dresden vor geschätzten zehntausend siebentausend Bürgern vor netter Kulisse am Elbufer uraufgeführt.
Die LED-Leinwand ist auf den ersten Blick recht klein, verpixelt, nicht ganz so flott und verliert sich leicht in der Installation der Filmnächte-Leinwand – aber wenn man sich einmal eingesehen hat, gewöhnt man sich recht gut daran. Begleitet wird das Ganze von einem Rahmenprogramm in Form von Musik und Gelaber.
Vom Catering her kann man sich eigentlich nicht großartig beschweren. Die unaufdringlichen Eis- und Brezelmäuse versuchen auch zwischen ihren Besuchen wenigstens eine Minute Pause zu lassen. Das Barpersonal ist wahrscheinlich noch nicht richtig warm gespielt und nimmt es mit dem Eichstrich nicht so genau und versucht mitunter, den Pfand doppelt abzurechnen. Obacht! Aber dafür läuft das Radeberger gut, die Bratwurst war lecker und die Pizza sah auch appetitlich aus.
Die Stimmung beim Public Viewing gestern war auch recht gut und friedlich. Die Sympathien lagen eindeutig auf Seiten der Schweiz und Portugal – vermutlich aufgrund des besseren Fußballs (zumindest was mir mein Laienverstand verriet).
Heute wirds dann wahrscheinlich etwas emotionaler wenn die deutsche Elf versucht, ihr hoffentlich Bestes zu geben.



Versuchen werden sie es auf jeden Fall – die Frage ist, ob es gelingt :-)
[...] bei Xing Schlaaaaand! 08.06.2008 Heute wars dann schon etwas voller als gestern an den Elbwiesen beim Fußi gucken. Das erste Tor wurde dann auch gleich mit ein paar Böllern und [...]
Orte zum EM gucken: KIA Fanfest Dresden…
Was die Stadt Dresden zur WM im eigenen Land nicht geschafft hat, klappt jetzt zur EM offenbar problemlos. Ein Sponsor stellt’ne Leinwand auf, ein Platz für ein paar tausend Fans ist schnell gefunden und schon kann dieses unter dem neumodi…
[...] Public Viewing heute – bei der Endrunde auf jeden Fall wieder [...]
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)).
Wann genau hast du meine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung dieses Bildes erhalten? :-)
hahaaa! eat this: ;-)
Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.
Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
(entnommen aus http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html)
Weder haben wir uns hier zu einer Demo versammelt, noch werde ich hier neben einer Landschaft abgebildet. Wir alle sehen doch, dass ICH “der eigentliche Zweck der Aufnahme” bin.
:-)